AGB´s - Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die Mietsache erfolgt ausschließlich zur Nutzung in der Bundesrepublik Deutschland.

 

Die Weitergabe der Mietsache an Dritte, das weiter Vermieten und der Verkauft ist verboten.

 

Das Mietverhältnis beginnt mit der Übergabe der Mietsache.

 

Nach Beendigung des Mietzeitraumes verpflichtet sich der Mieter die Mietsache auf eigene Kosten und Gefahr zum Vermieter in die Werbelner Straße 94, 66787 Wadgassen zurück zu bringen, sofern keine Lieferung und Abholung vereinbart wurden ist.

 

Bringt der Mieter die Mietsache nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück, verlängert sich die Mietzeit jeweils um ein Mietintervall.

 

Der Mieter verpflichtet sich sorgsam mit der Mietsache umzugehen. Sollte die Mietsache beschädigt werden oder Teile davon verloren gehen haftet der Mieter voll für den daraus entstandenen Schaden inkl. der Folgeschäden.

Der Mieter verpflichtet sich die Mietsache ausreichend gegen Diebstahl zu schützen.

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache auf eigene Kosten ausreichend gegen alle üblichen Risiken, insbesondere gegen Verlust und Beschädigung zu versichern.

 

Jede Beschädigung oder Verlust der Mietsache ist sofort dem Vermieter anzuzeigen.

 

Der Mieter hat die Vollständigkeit laut Übergabeliste und den ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache bei Übergabe zu prüfen. Spätere Mängelanzeigen werden nicht berücksichtigt.

 

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache so zurück zu geben, wie er Sie in Empfang genommen hat, d.h. dass die Mietsache gereinigt zurückgegeben wird.

Sollte dies nicht erfolgen berechnet der Vermieter den Reinigungsaufwand mit einer Stundenpauschale von 27,50 €.

 

Der Mieter erhält zur Mietsache eine Aufbau-, Montage-, Bedienungsanleitung und / oder eine Maschinen- bzw. Aufbaueinweisung durch den Vermieter. Der Mieter verpflichtet sich, diese beim Aufbau/ Abbau und/oder bei der Benutzung der Mietsache anzuwenden um Gefahren für sich und außenstehende Dritte zu vermeiden. Diese ist Bestandteil des Vertrages. Eine Einweisung durch den Vermieter wurde ebenfalls durchgeführt.

 

Der Mieter verpflichtet sich entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen im Umgang mit der Mietsache zu treffen z.B. Arbeitskleidung, Arbeitsschutzschuhe, Schutzbrille, Atemschutz, Arbeitshandschuhe, Sicherheitshelm u.s.w. zu tragen.

 

Mit der Übergabe der Mietsache geht die Gefahr der Verschlechterung der Mietsache auf den Mieter über und er haftet in vollem Maße über die Mietsache. Die Benutzung der Mietsache erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Mieters.

 

 

Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die Mietsache in selbständiger und in eigener Verantwortung Auf-, Ab,- oder Umbaut. Der Mieter haftet für jegliche Schäden, die durch die Mietsache entstehen, z.B. Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

 

Der Vermieter kann für keinerlei Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die durch die vermietetet Mietsache entsteht, haftbar gemacht werden.

 

Wird die Mietsache durch den Vermieter angeliefert und / oder abgeholt geschieht dies bis Bordsteinkante des Mieters im abgebauten Zustand bzw. angemietetem Zustand.

 

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, wenn der Mieter die Vertragsbedingungen verletzt. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises hat der Mieter in diesem Fall nicht.

 

Die vertragliche Beziehung der beiden Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Saarlouis.

 

Änderungen und Ergänzungen aus diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag gibt es nicht.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder künftiger Vereinbarungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht. Die unwirksame Klausel wird durch eine andere ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist.