UVV-Unfallverhütungsvorschriftsprüfung (regelmäßige Sicherheitsprüfung für Gewerbetreibende)
Jeder Unternehmer/-in bzw. Betreiber/-in von Arbeits- und Betriebsmitteln jeglicher Art hat dafür Sorge zu tragen, dass alle eingesetzten Arbeits- und Betriebsmittel durch eine sachkundige / befähigte Person geprüft werden.
Warum benötigen wir eine UVV / DGUV Prüfung?
Die Berufsgenossenschaft fordert bei gewerblich genutzten Arbeits- und Betriebsmitteln mindestens einmal im Jahr oder unterjährig (bei Bedarf) eine Unfallverhütungsvorschriftsprüfung (UVV) durch eine sachkundige Person.
Hierbei handelt es sich um Arbeits- und Betriebsmitteln, von denen eine Gefährdung für die Arbeitnehmer/-innen ausgeht.
Ablauf einer UVV/DGUV Prüfung?
Bei der UVV/DGUV Prüfung wird das Arbeits- bzw. Betriebsmittel und dessen Komponenten hinsichtlich technischer Mängel, Verschleiß und der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften geprüft.
- Sichtprüfung,
- Überprüfung der zugelassenen Verwendung,
- Funktionsprüfung,
- Wirkungsprüfung,
- Prüfung auf Vollständigkeit der Sicherheitsausrüstung,
- Prüfung von Schutzeinrichtungen,
- Überprüfung von Warnhinweisen und Markierungen,
- Anfertigung eines Prüfberichtes für jedes Arbeits- und Betriebsmittel mit dem Ergebnis der Prüfung,
- Anbringung der UVV/DUGV Prüfplakette bei bestandener Prüfung mit Angabe der Gültigkeitsdauer.
Wer darf eine UVV/DGUV Prüfung durchführen?
Sachkundige Personen, die auf Grund ihrer Berufs- oder Weiterbildung befähigt sind UVV/DGUV-Prüfungen durchzuführen.
Diese Sachkundigen haben die entsprechenden fachlichen Kenntnisse, UVV/DGUV-Prüfungen durchzuführen.
Sachkundige sind mit den entsprechenden Normen und technischen Richtlinien (z.B. BetrSichV, DGUV-Regel, Maschinenrichtlinien, Sicherheitsregeln, TRBS 1203) vertraut.
Diese befähigten Personen können ihre Kenntnisse nachweisen und haben vertieftes Wissen über die Unfallverhütungsvorschriften.
Wir als befähigtes Unternehmen führen die jährlichen, gesetzlich vorgeschriebenen UVV/DGUV-Prüfungen inkl. der entsprechenden Eintragungen ins Prüfbuch bzw. den entsprechenden Prüfbericht durch.
Die Prüfung führen wir direkt bei Ihnen vor Ort durch, der Prüfbericht wird erstellt und bei positiver Prüfung die UVV-Plakette erteilt.
Folgende UVV-Prüfungen führen wir durch:
- Baumaschinen,
- Austauschbare Wechsellade-, Kipp- & Absetzbehälter,
- Kraftbetriebene Kleingeräte,
- Arbeits- und Schutzgerüste,
- Hubarbeitsbühnen und Hebebühnen,
- KFZ-Hebebühnen,
- Leitern, Tritte und Kleingerüste,