Rauchwarnmelder Prüfung - Beratung, Planung, Wartung
Seit einigen Jahren besteht in Deutschland in allen Wohnungen und Wohnhäusern Rauchwarmelder- / Rauchmelderpflicht.
Wer Vermieter/-in, Mieter/-in oder Eigentümer/-in von Wohneigentum ist, verpflichtet sich einmal im Jahr eine Funktionsprüfung der Rauchwarnmelder vornehmen zu lassen.
Die Wartungspflicht liegt in der Regel beim Vermieter, kann aber auch auf den Mieter übertragen werden.
Zur jährlichen Rauchwarnmelderprüfung ist der Mieter verpflichtet, den Zutritt zur Wohnung zu gewährleisten.
Die Rauchwarnmelderprüfpflicht besteht für alles Wohnungen/Häuser, insbesondere in Schlafräumen und Räumlichkeiten die als Fluchtweg dienen.
Wie oft müssen Rauchwarnmelder überprüft werden?
Die Rauchwarnmelder, so sieht es der Gesetzgeber vor, müssen alle 12 Monate +/- 3 Monate gewartet und überprüft werden.
ACHTUNG: Rauchwarnmelder mit 10 Jahresbatterien müssen ebenfalls alle 12 Monate + / - 3 Monate gewartet und geprüft werden.
Die Wartung und Überprüfung der einzelnen Geräte muss nach der DIN 14676 (Fachkraft für Rauchwarnmelder) erfolgen und dokumentiert werden.
Alle 10 Jahre + / - 6 Monate müssen Rauchwarnmelder gegen Neugeräte ausgetauscht werden.
Ablauf einer Rauchwarnmelderprüfung:
- Sichtprüfung - der Rauchwarnmelder wird auf Beschädigungen, Vollständigkeit und Verunreinigungen überprüft,
- Funktionsprüfung - Testknopf wird für 2-3 Sekunden gedrückt oder dieser wird mit Prüfrauch geprüft. Ein schriller Ton zeigt die Funktionsfähigkeit,
- Austausch der Batterie oder des Rauchwarnmelders bei Funktionsstörungen
- Reinigung des Rauchwarnmelders,
- Überprüfung des Wechseldatums,
- Überprüfung des Abstandes zu Hindernissen,
- Ausfertigung eines Prüfberichtes.
Wir als zertifiziertes Unternehmen übernehmen gern die Planung, Installation und die Wartung Ihrer Rauchwarnmelder.
Bei Fragen oder Interesse setzen Sie sich bitte mit uns telefonisch oder per E-Mail in Verbindung. Gern auch WhatsApp.